Entrada Consulting: Textile Beratung

AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge, auch soweit spätere Verträge ohne Beifügung der Bedingungen oder ohne Bezugnahme auf diese abgeschlossen werden.
  2. Wir verpflichten uns, den uns erteilten Auftrag nach bestem Wissen auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie der uns erteilten Auskünfte auszuführen. Eine Überprüfung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie der erteilten Auskünfte auf Vollständigkeit und Richtigkeit liegt nicht in unseren Aufgaben.
  3. Die von uns ausgesprochenen Vorschläge bzw. Empfehlungen ersetzen nicht die unternehmerische Entscheidung. Der wirtschaftliche Erfolg der aufgrund unserer Vorschläge bzw. Empfehlungen getroffenen Entscheidungen ist nicht Inhalt unserer vertraglichen Leistungen.
  4. Vertragsrechtliche Ansprüche jeder Art (einschließlich Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche) sind auf die Parteien des Auftrages beschränkt. Dritten gegenüber treffen uns keine vertraglichen Verpflichtungen.
  5. Mündliche Auskünfte und Ratschläge sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt werden.
  6. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beschränkt sich unsere Haftung für Fahrlässigkeit jeden Grades auf die Haftungshöchstsumme in Höhe unseres Honorars.
  7. Ist Gegenstand des Auftrages die Erstellung eines Gutachtens, so verjähren etwaige Gewährleistungsansprüche, unabhängig vom Grad des Verschuldens, innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung. Sonstige etwaige Schadensersatzansprüche aus unserer Gutachtertätigkeit, die nicht durch die Nr. 3., 4., und 6. dieser Aufragsbedingungen ausgeschlossen sind, verjähren innerhalb von einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in welchem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach Ablieferung des Gutachtens.
  8. Etwaige Ansprüche aus magelhafter Durchführung eines uns erteilten Auftrages, der nicht die Erstellung eines Gutachtens zum Gegenstand hat, verjähren von Grad des Verschuldens, innerhalb von 6 Monaten nach Eintreten des schadensstiftenden Ereignisses, spätestens zwei Jahre nach Auftragsdurchführung.
  9. Die Zahlung der Vergütung kann nicht ganz oder teilweise wegen eines etwaigen Mangels eines Gutachtens verweigert werden, es sei denn, wir hätten den Mangel anerkannt oder er wäre rechtskräftig festgestellt.
  10. Der Auftrag und seine Durchführung unterliegen deutschem Recht.
  11. Änderungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Braunschweig .
  13. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Auftragsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Entsprechendes gilt bei teilweiser Unwirksamkeit, wenn ein abtrennbarer Teil der Bestimmungen getroffen ist.

Stand: April 2008 – ENTRADA Textile Dienste GmbH Bereich Consulting

Allgemeine Auftragsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge, auch soweit spätere Verträge ohne Beifügung der Bedingungen oder ohne Bezugnahme auf diese abgeschlossen werden.
  2. Wir verpflichten uns, den uns erteilten Auftrag nach bestem Wissen auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie der uns erteilten Auskünfte auszuführen. Eine Überprüfung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie der erteilten Auskünfte auf Vollständigkeit und Richtigkeit liegt nicht in unseren Aufgaben.
  3. Die von uns ausgesprochenen Vorschläge bzw. Empfehlungen ersetzen nicht die unternehmerische Entscheidung. Der wirtschaftliche Erfolg der aufgrund unserer Vorschläge bzw. Empfehlungen getroffenen Entscheidungen ist nicht Inhalt unserer vertraglichen Leistungen.
  4. Vertragsrechtliche Ansprüche jeder Art (einschließlich Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche) sind auf die Parteien des Auftrages beschränkt. Dritten gegenüber treffen uns keine vertraglichen Verpflichtungen.
  5. Mündliche Auskünfte und Ratschläge sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt werden.
  6. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beschränkt sich unsere Haftung für Fahrlässigkeit jeden Grades auf die Haftungshöchstsumme in Höhe unseres Honorars.
  7. Ist Gegenstand des Auftrages die Erstellung eines Gutachtens, so verjähren etwaige Gewährleistungsansprüche, unabhängig vom Grad des Verschuldens, innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung. Sonstige etwaige Schadensersatzansprüche aus unserer Gutachtertätigkeit, die nicht durch die Nr. 3., 4., und 6. dieser Aufragsbedingungen ausgeschlossen sind, verjähren innerhalb von einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in welchem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach Ablieferung des Gutachtens.
  8. Etwaige Ansprüche aus magelhafter Durchführung eines uns erteilten Auftrages, der nicht die Erstellung eines Gutachtens zum Gegenstand hat, verjähren von Grad des Verschuldens, innerhalb von 6 Monaten nach Eintreten des schadensstiftenden Ereignisses, spätestens zwei Jahre nach Auftragsdurchführung.
  9. Die Zahlung der Vergütung kann nicht ganz oder teilweise wegen eines etwaigen Mangels eines Gutachtens verweigert werden, es sei denn, wir hätten den Mangel anerkannt oder er wäre rechtskräftig festgestellt.
  10. Der Auftrag und seine Durchführung unterliegen deutschem Recht.
  11. Änderungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Braunschweig .
  13. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Auftragsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Entsprechendes gilt bei teilweiser Unwirksamkeit, wenn ein abtrennbarer Teil der Bestimmungen getroffen ist.

Stand: April 2008 – ENTRADA Textile Dienste GmbH Bereich Consulting